Mit der Zertifizierung wird aufgezeigt, welche Verträge zur privaten Altersvorsorge die gesetzlichen Voraussetzungen ( Zertifizierungskriterien) für einen Altersvorsorgevertrag erfüllen und damit förderungsfähig sind. Zertifizierungsbehörde ist das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Die Einzelheiten des Zertifizierungsverfahrens sind im Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen ( AltZertG) geregelt.
Die Zertifizierung stellt nur die Übereinstimmung des Vertrages mit den gesetzlichen Anforderungen fest. Insofern entfaltet die Zertifizierung für die Verwaltung Bindungswirkung hinsichtlich der Förderfähigkeit des Produktes. Es handelt sich aber nicht um ein wirtschaftliches Gütesiegel. Ob der Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig ist, ob die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und ob die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind, überprüft die Zertifizierungsbehörde nicht. Vor allem sagt die Zertifizierung nichts darüber aus, wie lukrativ der Abschluss eines Vertrages (im Vergleich zu anderen Anlageformen) für den einzelnen Versicherten ist.
Bei der betrieblichen Altersversorgung ist eine Zertifizierung nicht erforderlich; es gibt drei Durchführungswege, die von vornherein als förderfähig gelten.