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B
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung


Unter Berufunfähigkeitszusatzversicherung versteht man:

Eine Versicherung, die zusätzlich zu einer Risikolebensversicherung, einer (fondsgebundenen) Kapitallebensversicherung oder zu (fondsgebundenen) privaten Rentenversicherung abgeschlossen wird.

Vorteil der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gegenüber einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass sie günstiger kalkuliert werden kann.

Eine private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wird abgeschlossen, um den Versicherten im Falle der Berufsunfähigkeit von der weiteren Zahlung der Beiträge sowohl für die Hauptversicherung und als auch für die Zusatzversicherung zu befreien. Häufig wird zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart.

Berufsunfähig zu werden ist ein einschneidendes Ereignis im Leben eines Menschen.

Nur eine negative Folge ist, dass die Alters- und Hinterbliebenenabsicherung wegen erhöhten Kapitalbedarfs und/ oder deutlich geringeren Einkommens weit in den Hintergrund treten.

Existiert dagegen eine ausreichende Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit, z.B. durch die hier beschriebene Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bleibt der Schutz der bereits bestehenden Lebens- oder Rentenversicherung erhalten.

Da das Versicherungsunternehmen dann die Beitragszahlungen übernimmt, ist sichergestellt, dass die vereinbarten Leistungen zum Ablauf des Versicherungsvertrages ausgezahlt werden.

Wurde zusätzlich eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeits-Rentenzahlung vereinbart, kann der Versicherte seinen bisherigen Lebensstandard weitestgehend erhalten. Die Berufsunfähigkeitsrente wird zudem nicht mit den Kapitalauszahlungen aus der Hauptversicherung (Lebens- oder Rentenversicherung) verrechnet.



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