Stand: 03.06.2005 - 09:30
Betrag, der Ausgangspunkt für die
Beitragsberechnung ist.
Die Beitragsbemessungsgrunglage wird mit dem Beitragssatz multipliziert. Das Produkt ist dann der zu zahlende
Beitrag.
Als
Beitrag bezeichnet man die Zahlungen, die der Versicherte an den Versicherer laufend leistet, um den entsprechenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Beiträge werden i.d.R. monatlich fällig und im Vertrag schriftlich fixiert.
Es besteht oftmals die Möglichkeit eine Dynamik zu vereinbaren, dann wird der monatliche
Beitrag automatisch, z.B. jährlich, zu einem festgelegten
Prozentsatz erhöht.
Es besteht auch die Möglichkeit von Einmalzahlungen oder einmaligen Beiträgen.
Was letztendlich zutreffend ist, variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft und natürlich vom Wunsch des Versicherungsnehmers.
Lassen Sie sich eingehend beraten, welche Zahlungsweise oder Anlageart für Sie die meisten Vorteile bringt.