Finanzen Ihr Schlüssel zu optimalen Finanzen GLOSSAR | NACHSCHLAGEN
unabhängig | neutral | individuell
Ihr Schlüssel zu optimalen Finanzen
KRANKENVERSICHERUNGEN
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
PRIVATE ALTERSVORSORGE
VERSICHERUNGEN
ZWEITMARKT LEBENSVERSICHERUNGEN
GEWERBLICHE SACHVERSICHERUNGEN
KEY COMPARE FINANZPORTALE:
GLOSSAR | LEXIKON:
FAQ | FRAGEN & ANTWORTEN:

BEITRäGE

GLOSSAR
Seite merken! delicious google wong

Suchbegriff(e)    


B
Beiträge
Stand: 30.08.2005 - 14:37


Altersvorsorgebeiträge, die durch Zulagen und Sonderausgabenabzug gefördert werden, können auch Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung sein, wenn sie in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung eingezahlt werden und die Versorgungseinrichtung nach dem Kapitaldeckungsverfahren arbeitet.

Um Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung handelt es sich immer dann, wenn die Altersversorgung "aus Anlass eines Arbeitsverhältnis" zugesagt wurde. Dabei kann es sich um Beiträge des Arbeitgebers, Beiträge des Arbeitnehmers aus Entgeltumwandlung oder um Eigenbeiträge des Arbeitnehmers handeln. Auch Eigenbeiträge eines Arbeitnehmers zu einer betrieblichen Versorgungseinrichtung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis oder während das Arbeitsverhältnis ruht gelten als Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung.

 





 im Vergleich
Lassen Sie sich von einem unabhängigen Finanzexperten unverbindlich und kostenlos beraten.
Fordern Sie gleich hier Ihr persönliches Angebot an: