Aus den staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen können nur Auszahlungen in Form eines Auszahlungsplanes oder einer Leibrente gewährt werden. Einmalzahlungen, wie bei der herkömmlichen Lebensversicherung, sind nicht möglich.
Beim Auszahlungsplan werden gleichbleibende oder steigende Leistungen vereinbart. Nach Vollendung des 85. Lebensjahres muss eine vorab erworbene Leibrente gezahlt werden ( Restkapitalverrentung), die mindestens der letzten Teilrate des Auszahlplanes entspricht. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die Zahlungen bis ans Lebensende weiterlaufen. Sofern die Mindestleistung gewährleistet ist, können jeweils 20 % des angesparten Kapitals für eine Einmalzahlung und für variable Teilraten verwendet werden.
Im Fall des Todes während der Auszahlungsphase verbleibendes Restkapital kann an Hinterbliebene ausgezahlt werden (dann muss die Förderung zurückgezahlt werden) oder in einen Altersvorsorgevertrag der Hinterbliebenen überführt werden (dann muss die Förderung nicht zurückgezahlt werden).