Stand: 30.08.2005 - 14:32
Die Auszahlungsphase beginnt frühestens ab dem 60. Lebensjahr oder mit Beginn einer Altersrente oder einer Rente wegen Erwerbsminderung. Aus den staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen können nur lebenslange Leistungen gewährt werden. Verträge mit Einmalzahlungen (Kapitalausschüttungen), wie bei der herkömmlichen kapitalbildenden Lebensversicherung, sind im Grundsatz nicht förderfähig (die Ausnahme: siehe Einmalzahlung.
Beachtet werden sollte die steuerliche Behandlung der Leistungen.