Stand: 06.09.2005 - 01:22
Die
Leistungen, die ein Architekt / eine Architektin erbringt, werden gemäß der „Verordnung über die Honorare für
Leistungen der Architekten und der Ingenieure“ (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI) abgegolten. Das Honorar wird im
Architektenvertrag, einem Werkvertrag, festgelegt.