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ARCHITEKTENHONORAR

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Architektenhonorar
Stand: 06.09.2005 - 01:22


Die Leistungen, die ein Architekt / eine Architektin erbringt, werden gemäß der „Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure“ (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI) abgegolten. Das Honorar wird im Architektenvertrag, einem Werkvertrag, festgelegt.



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