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Anzeigepflicht
Stand: 01.06.2005 - 17:06


Anzeigepflicht bedeutet, dass bei Vertragsabschluss alle Angaben zu Art und Umfang in Bezug auf das versicherte Risiko von der versicherten Person wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden.

Bei eventuellen Änderungen ist sie dazu verpflichtet die Änderungen wiederum anzugeben. So ist die Versicherung immer auf dem neuesten Stand.

Dies ist eine Pflicht, die Sie sehr ernst nehmen sollten, denn hier finden Versicherungsgesellschaften oftmals ein Schlupfloch, um nicht zahlen zu müssen.


Also richtige Angaben machen und bei evetl. schwierigen Fällen einen Fachmann befragen, der wird Ihnen auch bei evtl. aussichtslos scheinenden Voraussetzungen einen Versicherung anbieten können.



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