Stand: 30.08.2005 - 13:49
Zum Aufbau eines die gesetzliche Rente ergänzenden Altersvorsorgevermögens ist regelmäßiges Sparen in einem privaten oder betrieblichen Altersvorsorgevertrag erforderlich.
Werden beim Ansparen die Vorgaben des Altersvermögensgesetzes, bei privaten Verträgen insbesondere des AltZertG erfüllt, ist eine staatliche Förderung durch Zulagen und Sonderausgabenabzug möglich.