Stand: 01.06.2005 - 16:59
Mit dem
Altersvermögensgesetz (AVmG) wird seit 1. Januar 2002 der Aufbau einer freiwilligen
Altersvorsorge steuerlich und durch eine Altersvorsorgezulage gefördert.
Die mit der
Förderung verbundenen Aufgaben wurden der BfA als zentrale Stelle ("Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen") übertragen.
Die wesentlichen Aufgaben der Zulagenstelle sind:
* jährlich wiederkehrende Feststellung, in welcher Höhe ein
Anspruch auf Altersvorsorgezulage und von welchem Zeitpunkt an dieser
Anspruch besteht, Auszahlung zugunsten des Zulageberechtigten an den Anbieter zur Verbuchung auf den
Altersvorsorgevertrag;
* die Rückabwicklung zu Unrecht gezahlter Zulagen,
* das Verfahren bei Verwendung von Kapital aus einem
Altersvorsorgevertrag zum Erwerb oder zur Herstellung von selbst genutztem
Wohneigentum und der Datenabgleich mit Rentenversicherungsträgern, der Bundesanstalt für Arbeit, den Familienkassen und den Finanzämtern zur Überprüfung der Zulage.
Die private Altersvorsoge und die betriebliche
Altersvorsorge ist wichtiger denn je, denn wenn Sie nicht rechtzeitig vorsorgen, wer tut es dann für Sie? Verlassen Sie sich nicht auf die gesetztlich Absicherung, denn die kann maximal ein Grundlage darstellen!!