Stand: 01.06.2005 - 16:59
Hierbei sind tariflich bedingten Obergrenzen bzw Untergrenzen für den Versicherungsabschluss gemeint.
Lebensversicherung / Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Mindestalter bei Lebensversicherungen beträgt bei Vertragsabschluss grundsätzlich 15 Jahre.
Altersgrenzen nach oben liegen z. B. beim 65. Lebensjahr.
Mittlerweile gibt es einige Versicherungsgesellschaften die auch Kinder unter 15 Jahren versichern.
Krankenversicherung
(§ 10 Abs. 2 Nr. 1 SGB V)
Kinder sind nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung versichert.
(§ 10 Abs. 2 SGB V)
Die Grenze verlängert sich bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn die Kinder nicht erwerbstätig sind. Sie verlängert sich weiter bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sich die Kinder in der Schulausbildung oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr bzw. ein freiwilliges ökologisches Jahr ableisten.
Es besteht keine
Altersgrenze bei schwerbehinderten Kindern.