Ab welchem Zeitraum gilt man als berufsunfähig?
Berufsunfähig gilt derjenige, der aufgrund von gesundheitlicher Beeinträchtigungen seinen Beruf für mindestens 6 Monate durchgehend nicht ausführen kann. Darunter gilt man als arbeitsunfähig.
Prognostiziert und attestiert wird dies durch behandelnde Ärzte. Die Ärzte können auch eine voraussichtliche Berufsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten diagnostizieren.