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BEI WELCHER ANLAGEFORM WIRD MEINE PRIVATE ALTERSVORSORGE GEFöRDERT?

FAQ
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B
Bei welcher Anlageform wird meine private Altersvorsorge gefördert?

Bei welcher Anlageform wird meine private Altersvorsorge gefördert?
Das Gesamtkonzept der neuen steuerlichen Förderung von Aufwendungen zur zusätzlichen Altersvorsorge besteht aus 2 Bestandteilen, der direkten Zulage und dem zusätzlichen Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Dabei erhält jeder Förderberechtigte auf Antrag eine Zulage direkt auf seinen Altersvorsorgevertrag überwiesen. Dies gilt nur, wenn ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag oder eine förderfähige Form der betrieblichen Altersvorsorge gewählt wurde.

Die staatliche Zulage erhöht die Aufwendungen, die der Berechtigte für diesen Vertrag bereits erbracht hat. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt aufgrund der Angaben des Steuerpflichtigen in der neuen Anlage AV zur Einkommensteuererklärung, ob für den Berechtigten ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug hinsichtlich der erbrachten Altersvorsorgeaufwendungen in Betracht kommt, der für ihn günstiger ist. Ist dies der Fall, erhält der Begünstigte im Rahmen der Steuerveranlagung die über die Zulage hinausgehende Steuerermäßigung, die im Gegensatz zur Zulage nicht auf den Altersvorsorgevertrag, sondern direkt an den Steuerpflichtigen überwiesen wird.
Die Teilnahme an der zusätzlichen Eigenvorsorge ist freiwillig.

Die wichtigsten Förderkriterien hierbei sind:
- Eine laufende freiwillige Beitragsleistung in der Ansparphase.
- Der Beginn der Auszahlungsphase darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Vertragspartners, vor Beginn einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder vor dem Beginn einer Versorgung nach den beamten- und soldatenversorgungsrechtlichen Regelungen wegen Erreichens der Altersgrenze liegen.
- Es müssen mindestens die eingezahlten Beiträge zu Beginn der Auszahlungsphase und während der Auszahlungsphase die laufenden monatlichen Zahlungen zugesagt sein.
- Ab Auszahlungsbeginn muss eine lebenslange steigende oder gleichbleibende monatliche Leibrente zugesichert werden oder ein Auszahlungsplan mit unmittelbar anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung erfolgen, wobei die Vertragspartner vereinbaren können, dass bis zu 3 Monatsraten in einer zusammengefasst werden.
- Die Anlagen sind während der Ansparphase gesetzlich vor Abtretung und Pfändung
geschützt.

Die Riester Rente – benannt nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester – ist in diesem Zusammenhang beispielhaft als Förderrente. Die Riester-Rente ist eine private oder betriebliche Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Zulässige Leistungen sind Altersrenten, Invalidenrenten und Hinterbliebenenrenten.

Während der Einzahlungsphase werden Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan, einen Fondssparplan, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung gezahlt.

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