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SIND AUSZAHLUNGEN AUS LEBENSVERSICHERUNGEN STEUERPFLICHTIG?

FAQ
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S
Sind Auszahlungen aus Lebensversicherungen steuerpflichtig?

Muss ich Auszahlungen aus Lebensversicherung oder Kapitalversicherung versteuern?

Antwort:
Ja, auch Einkünfte aus Kapitallebensversicherungen unterliegen der Steuerpflicht und müssen somit versteuert werden. Und zwar unabhängig ob als einmaliger Betrag oder als monatliche Rente ausbezahlt wird.

Alterseinkünfte sind per Definition Finanzeinnahmen, Geldeinnahmen oder Leistungen die per Entlohnung eingenommen werden. Alterseinkünfte gelten ab Eintritt in den Ruhestand.

Für den Rentner herrschen hier glücklicherweise gesonderte Freibeträge, die bei der Besteuerung berücksichtigt werden, so dass oft auch keine Steuer bezahlt werden muss. Ergänzend kommt hierbei noch ein Steuermindernder Altersentlastungsbetrag hinzu.

Da Renten auch als Alterseinkunft zählen, sollte hier noch einmal genau nachgesehen werden:
Januar 2005 begann die Bundesregierung Renten mit einer Veranlagung von 50% zu versteuern. Seitdem steigt die Versteuerung jedes Jahr um 2 Prozent, d.h. dass ein Rentenempfänger im Jahr 2006 also 52 % der Rente versteuern muss.

Eine Beamtenpensionen wird hier voll versteuert. Basis der Versteuerung bildet hier die Lohnsteuerkarte. Freibeträge werden berücksichtigt, so ist der Versorgungsfreibetrag mit 2.880 im Jahr steuerfrei.

Wurden Altersbezüge aus Beitragszahlungen schon früher durch den Arbeitgeber versteuert, so bleiben diese steuerbefreit. Dies können Zahlungen zu Pensionskassen oder Direktversicherungen sein.

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