Auf welche Förderung habe ich innerhalb der Rentenversicherung Anspruch?
Eine Förderung der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersvorsorge durch die Bundesregierung findet seit dem 01.01.02 statt. Diese beiden Rentenvorsorgen gelten als 2 von 3 Säulen im so genannten 3 Säulenmodell.
Die Riesterrente – benannt nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester – ist in diesem Zusammenhang beispielhaft als Förderrente. Die Riester-Rente ist eine private oder betriebliche Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Zulässige Leistungen sind Altersrenten, Invalidenrenten und Hinterbliebenenrenten.
Während der Einzahlungsphase werden Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan, einen Fondssparplan, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung gezahlt.
Die Subventionierung durch den Staat erfolgt hier durch eine Altersvorsorgezulage (Abschnitt IX EStG) bzw. durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§§ 10a, 79 ff EStG). Die Altersvorsorgezulage fließt dabei in den Vertrag und nicht direkt an den Beitragszahler. Die Altersvorsorgezulage muss bei dem Anbieter beantragt werden.
Alle Förderrichtlinien, die auch Förderrenten wie z.B. die Riesterrente einschließen sind im Altersvermögensgesetz festgehalten. Die Sparzulage für Förderberechtigte beträgt für 2006 und 2007 114 € - ab 2008 steigt sie auf 154 Euro an.