Die private Rentenversicherung legt Ihre Beiträge im Allgemeinen mit einer garantierten Mindestverzinsung (z.Zt. 2,75 %) an.
Hinzu kommen Überschussbeteiligungen, die dem Versicherten gutgeschrieben werden, wenn der Anbieter mehr als den Mindestzins erwirtschaftet.
Viele Versicherer bieten alternativ eine klassische und eine fondsgebundene Variante ihrer Privatrente an.
Bei der klassischen Rentenversicherung werden die erzielten Überschüsse festverzinslich angelegt,
bei der fondsgebundenen Rentenversicherung werden sie in Aktienfonds investiert.
Eine klassische Rentenversicherung ist also eher auf die Bedürfnisse eines sicherheitsorientierten Anlegers zugeschnitten, die fondsgebundene Rentenversicherung ist für risikofreudigere Kunden geeignet.