Sie haben Anspruch auf die Regelaltersrente, wenn Sie das 65. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 5 Jahre versichert waren. (Stand 2006)
Sie können bereits mit 62 Jahren in Renten gehen, wenn Sie mindestens 35 Jahre rentenversichert waren. (Stand 2006)
Diese Altersgrenzen gelten auch für Frauen die nach dem 31.12.51 geboren wurden!
Ein vorzeitiger Eintritt in die Rente ist möglich. Allerdings wird sie mit einem Abschlag von 0,3% pro vorzeitig in Anspruch genommenen Monat ausgezahlt. (Stand 2006)
Der Rentenabschlag eines Versicherten, der beispielsweise bereits mit 62 Jahren in Rente gehen möchte, ist somit 10,8% (36 Monate x 0,3%).