Apotheke: Muss ich als chronisch Kranker die gleichen Zuzahlungen leisten? Informationen zur Gesundheitsreform 2006
Für chronisch Kranke gelten dieselben Zuzahlungen wie für alle anderen Versicherten auch. Aber auf die besondere Situation schwerwiegend chronisch Kranker wird mit einer geringeren Belastungsobergrenze Rücksicht genommen: Sie müssen nur maximal ein Prozent ihrer Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen leisten - und nicht wie die anderen Versicherten zwei Prozent der Bruttoeinnahmen.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
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