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KRANKENHäUSER UND DIE AMBULANTE BEHANDLUNG - äNDERT SICH VON DER ALTEN KRANKENVERSICHERUNG ZU DER NEUEN GESUNDHEITSVERSICHERUNG HIER ETWAS? INFORMATIONEN ZUR GESUNDHEITSREFORM 2006

FAQ
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Krankenhäuser und die ambulante Behandlung - ändert sich von der alten Krankenversicherung zu der neuen Gesundheitsversicherung hier etwas? Informationen zur Gesundheitsreform 2006

Ambulante Behandlung der Krankenhäuser - Informationen hierzu bei der Gesundheitsreform 2006:

Krankenhäuser / Ambulante Behandlung:


Alte Krankenversicherung:
* Keine generelle Öffnung für ambulante Behandlung, aber Möglichkeit für hochspezialisierte Leistungen und ambulante Operationen.


Neue Gesundheitsversicherung:
* Die bestehenden Möglichkeiten zur ambulanten Leistungserbringung am Krankenhaus (z.B. hochspezialisierte Leistungen, ambulantes Operieren) werden konsequenter umgesetzt. Zulassungs- und Vergütungsregelungen werden konkretisiert. Zur Förderung der ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen am Krankenhaus wird eine Anschubfinanzierung bereitgestellt.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)


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