Ambulante Behandlung der Krankenhäuser - Informationen hierzu bei der Gesundheitsreform 2006:
Krankenhäuser / Ambulante Behandlung:
Alte Krankenversicherung:
* Keine generelle Öffnung für ambulante Behandlung, aber Möglichkeit für hochspezialisierte Leistungen und ambulante Operationen.
Neue Gesundheitsversicherung:
* Die bestehenden Möglichkeiten zur ambulanten Leistungserbringung am Krankenhaus (z.B. hochspezialisierte Leistungen, ambulantes Operieren) werden konsequenter umgesetzt. Zulassungs- und Vergütungsregelungen werden konkretisiert. Zur Förderung der ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen am Krankenhaus wird eine Anschubfinanzierung bereitgestellt.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
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