Kann man künftig Selbstbehalt-Tarife oder Kostenerstattungs-Tarife wählen?
Ja. In Zukunft dürfen alle einen Selbstbehalttarif wählen (Ausnahme: Mitglieder, die ihre Beiträge nicht selbst zahlen, zum Beispiel Arbeitslosengeldbezieher). Bisher konnten das nur freiwillig Versicherte. Der Selbstbehalttarif ist vergleichbar mit einerTeilkasko-Versicherung beim Auto.
Versicherte können sich verpflichten, bis zu einer bestimmten Höhe Behandlungskosten selbst zu tragen. Dafür erhalten sie von der Kasse zum Beispiel eine jährliche Prämie. An diesen Tarif ist der Versicherte drei Jahre lang gebunden.
Bei der Kostenerstattung bezahlt der Versicherte oder ein Familienmitglied eine bestimmte Behandlung selbst und reicht die Rechnung bei der Krankenkasse ein. Die Kasse erstattet aber nur einen Teil der Kosten. Werden zum Beispiel zusätzlich Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, in Rechnung gestellt, muss der Versicherte diese selbst bezahlen. Auch den Honoraraufschlag für die privatärztliche Leistung übernimmt die Kasse nicht. Zu beachten ist auch, dass die Krankenkasse für die Bearbeitung der Rechnung eine Gebühr erhebt.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
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