Gibt es Veränderungen von der alten Krankenversicherung zur neuen Gesundheitsversicherung im Bereich Krankenkassen? Was ändert sich hier institutionell bei der Gesundheitsreform 2006?
Krankenkassen:
Institutionell:
Alte Krankenversicherung:
* Kassen können geöffnet (für alle Versicherten) oder geschlossen (begrenzter Personenkreis) sein.
* Kassenfusionen nur kassenartenintern.
* Erfordernis eines Staatsvertrages bei Fusionen von Landeskassen.
Neue Gesundheitsversicherung:
* Stichtagsbezogen werden alle Kassen für den Wettbewerb geöffnet. (Bestandsschutz für geschlossene BKK`en).
* Jede Kasse darf mit anderen Kassen im GKVSystem fusionieren.
* Staatsvertrag wird überflüssig.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
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