Informationen zur Gesundheitsreform 2006 - hier zu der Beitragszahlung der Arbeitgeber:
Arbeitgeber / Beitragszahlung:
Alte Krankenversicherung:
* Die Arbeitgeber zahlen den Krankenversicherungsbeitrag als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständigen Einzugsstellen. Zuständige Einzugsstelle ist für jeden Beschäftigten jeweils dessen Krankenkasse.
Neue Gesundheitsversicherung:
* Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zahlen die Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag künftig nur noch für alle Beschäftigte an eine regional organisierte Einzugsstelle. Der Beitragseinzug wird hierdurch stark vereinfacht. Der Fonds erhebt Beiträge von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern. Die Beitragssätze werden gesetzlich fixiert. Die Verteilung der Beitragslast entspricht der heutigen Relation.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
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