Darf ich als Sudent arbeiten und Geld dazu verdienen? Welchen Einfluss hat das auf meine freiwillige Krankenversicherung?
Grundsätzliches zur freiwilligen Krankenversicherung für Studenten:
Wenn die beitragsgünstige Pflichtversicherung beispielsweise wegen der Altersgrenze endet, können sich Studenten freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Der Beitrag orientiert sich dann am Einkommen. Die Beitragsbemessung ist in der Satzung der Krankenkasse geregelt, kann sich also bei einzelnen Kassen unterscheiden. Der Beitritt als freiwillig Versicherter muss innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht erfolgen.
Wer neben dem Studium Geld verdient, dessen "Zeit und Arbeitskraft muss überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden", um seine günstige studentische Versicherung zu erhalten. Um jedwede Schwierigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, maximal 19 Stunden zu jobben.
Allerdings: Wer regelmäßig Scheine macht und Vorlesungen hört, kann in begründeten Ausnahemfällen auch länger arbeiten. Innerhalb der studienfreien Zeit an Wochenenden, in Abend- und Nachtstunden oder während der Semesterferien kann die Arbeitszeit-Grenze auch überschritten werden, ohne dass eine Versicherung als Beschäftigter mit höherem Beitragssatz verpflichtend wird.
Ausnahmen bilden berufsmäßig beschäftigte Studenten.