Apotheke: Welche Arzneimittel übernimmt die Krankenkasse nicht? Informationen zur Gesundheitsreform 2006
Rezeptfreie Arzneimittel werden von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht erstattet. Die Versicherten tragen die Kosten also selbst. Dies schließt auch Präparate ein, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen. Dazu zählen beispielsweise Appetit-Hemmer, Haarwuchsmittel, Mittel gegen Potenzschwäche oder Impotenz, zur Raucherentwöhnung und Abmagerung.
Rezeptfreie Arzneimittel unterliegen aber der freien Preisgestaltung. Das bedeutet, dass keine staatlich festgeschriebenen Handelsspannen für den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken festgelegt werden. Für Patientinnen und Patienten kann sich deshalb ein Preisvergleich bezahlt machen.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
Lassen Sie sich neutral und Kassenunabhängig beraten - siehe dazu unter TIPP!