Apotheke: Werde ich von meiner Krankenkasse benachrichtigt, sobald ich die Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht habe? Informationen zur Gesundheitsreform 2006
Nein. Sie sollten selbst Ihre Zuzahlungen im Auge behalten. Damit Sie eine Befreiungsbescheinigung erhalten können, sollten Sie Quittungen über geleistete Zuzahlungen sammeln. Sobald Sie die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Dann bekommen Sie eine Bescheinigung darüber erteilt, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten brauchen.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
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