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PFLEGESTUFEN, WO LIEGT DER UNTERSCHIED?

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Pflegestufen, wo liegt der Unterschied?

Pflegestufen, wo liegt der Unterschied?
Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, stellt die pflegebedürftige Person einen Antrag bei ihrer Krankenkasse oder bei der ihrer Krankenkasse angeschlossenen Pflegekasse; das gilt auch bei einer angestrebten Einstufung in eine andere Pflegestufe. Die Kasse lässt daraufhin vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein Gutachten anfertigen, um die Pflegebedürftigkeit und den Pflegeaufwand dafür im Einzelnen festzustellen. Das geschieht bei einem - zuvor angemeldeten - Hausbesuch eines Gutachters. Vorteilhaft ist es, zuvor eine zeitlang ein Pflegetagebuch zu führen; Vordrucke dafür gibt es bei der Krankenkasse.

Der Gutachter stellt beim Pflegebedürftigen - ggf. anhand des Pflegetagebuches - den Zeitbedarf für die persönliche Pflege (Grundpflege: Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und für die hauswirtschaftliche Versorgung in einem Pflegegutachten fest.

Der darin vom Gutachter festgestellte Pflegeaufwand ist nicht der reale Zeitbedarf im konkreten Fall, sondern ist zusammengesetzt aus vom Gesetzgeber vorgegebenen Minutenwerten für die als notwendig erachteten Hilfen. Außerdem werden einige weitere wichtige Bedürfnisse bei der Ermittlung dieses Zeitbedarfs überhaupt nicht berücksichtigt:

Betreuung von Menschen, die an Demenz (Altersverwirrtheit) leiden und auf ständige Anwesenheit einer zur Hilfe bereiten Person angewiesen sind
Unterstützung in sozialen Bereichen des Lebens
Hilfe zur Bewältigung von Krisen und bei Vereinsamung
Umgang mit Sterben und Tod.
Der Gutachter empfiehlt der Kasse je nach festgestellten Pflegeaufwand eine der Pflegestufen und ob häusliche Pflege durch ehrenamtliche Pflegepersonen oder durch einen ambulantem Pflegedienst oder stationäre Pflege in Betracht kommt. Bei ehrenamtlicher häuslicher Pflege beurteilt und berichtet er der Pflegekasse auch, ob und durch welche Pflegeperson(en) diese gesichert erscheint.

Die Entscheidung zur Pflegeeinstufung trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des Pflegegutachtens. Je nach Pflegestufe bestehen für Pflegebedürftige unterschiedliche Leistungsansprüche.


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