Bei dem Zeitwertkontenmodell – wie wird da angespart?
Primärer Zweck der Ansparung von Lebensarbeitszeitkonten ist Freistellungen von der Arbeitsleistung. Ziel ist eine Verkürzung der Lebensarbeitszeit, also z.B. Finanzierung eines Vorruhestands. Während der Ansparphase sind keine Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf den Sparbetrag abzuführen. Der Arbeitgeber muss den Sparbetrag um die normalerweise fälligen Sozialversicherungsbeiträge (meistens pauschaliert mit 21% des Sparbetrages) aufstocken und jede Kontenbewegung aufzeichnen.