Was ist eine Entgeltumwandlung und gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung gegenüber dem Arbeitgeber?
Seit 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Abschluss einer Entgeltumwandlungsvereinbarung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung.
Bei einer Entgeltumwandlung erwirbt der Arbeitnehmer durch Verzicht auf einen Teil seines Barlohns einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung.
Für die Arbeitgeber ergibt sich daraus die Notwendigkeit, auf Verlangen der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.
Der Anspruch auf Entgeltumwandlung kann für Entgeltbestandteile, die tarifvertraglich vereinbart wurden, jedoch nur dann umgesetzt werden, soweit dies durch Tarifvertrag vorgesehen oder zugelassen ist.
Entgeltansprüche beruhen auf einer tarifvertraglichen Grundlage, wenn eine beiderseitige Tarifbindung vorliegt (der Arbeitgeber ist Mitglied des vertragsschließenden Arbeitgeberverbandes oder Vertragspartner eines Firmentarifvertrages, der Arbeitnehmer ist Gewerkschaftsmitglied). Für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge schaffen in jedem Fall eine beiderseitige Tarifgebundenheit.
Entgeltleistungen, die "über Tarif" gezahlt werden, werden dagegen vom Tarifvorbehalt nicht erfasst.
Die Betriebliche Altersvorsorge ist ein sehr aktuelles Thema und stets gibt es neue Formen und Möglichkeiten.