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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE (BAV)
RÜCKGEDECKTE UNTERSTÜTZUNGSKASSE

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Allgemeine Informationen zur Betrieblichen Altersvorsorge

Die Betriebliche Altersversorgung (BAV) bildet neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge eine der drei Säulen, auf denen eine gesunde Alterssicherung aufgebaut sein sollte. Sie wird vom Staat und von guten Arbeitgebern gefördert, ist unabhängig von der demographischen Struktur der Bevölkerung und bietet dadurch deutliche Vorteile gegenüber den anderen beiden Möglichkeiten.

Seit Jahresbeginn 2002 haben Arbeitnehmer das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung. Die Arbeitgeber haben die Möglichkeit, sich für einen oder mehrere Durchführungswege zu entscheiden und so den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Es gibt folgende gesetzlich geregelte Durchführungswege der
Betrieblichen Altersvorsorge

 
- Die Direktversicherung
- Die Pensionzusage oder Versorgungszusage
- Die Unterstützungskasse
- Die Pensionskasse
- Den Pensionsfonds

 

Besonderheiten

Neben dem Aufbau von Kapital können über die Betriebliche Altersversorge auch Todesfall, Berufsunfähigkeit und Unfallrisiko abgesichert werden. Über Kollektivverträge sind hier Beitragsrabatte möglich.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Wahl, ob er eine Betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeiter selbst finanziert oder ob Bestandteile des Gehalts in eine Betriebliche Altersversorge umgewandelt werden.

Welche Durchführungswege für Ihre betriebliche Situation und Ihre Mitarbeiter am geeignetsten sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu empfiehlt sich in jedem Fall ein ausführliches Gespräch, für das sie bitte folgendes Formular ausfüllen.

 

Altersvorsorge

Altersvorsorge ist nichts anderes als beim Zeitpunkt X (Ihr Rentenbeginn)
genügend Geld zu haben,
um den „Lebensabend“ so verbringen zu können, wie man es sich vorstellt.
Mit der Wahl der Form bestimmt man seine Möglichkeiten im Alter.