Die betriebliche Altersvorsorge durch die
Rückgedeckte Unterstützungskasse
Eine Unterstützungskasse ist
eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die von einem oder
mehreren Arbeitgebern getragen wird. Ihr Zweck ist es, Versorgungsleistungen
an die Mitarbeiter eines oder mehrerer Arbeitgeber, der so genannten
Trägerunternehmen, zu erbringen. Die Versorgungsleistungen
werden aus Mitteln finanziert, die sie von den Unternehmen erhält.
Nach der Anlageform unterscheidet man die pauschaldotierte und
die rückgedeckte Unterstützungskasse.
Die pauschaldotierte Unterstützungskasse kann die Beträge
beliebig anlegen. Allerdings sind die Höhe der Zuwendungen
stark beschränkt. Erlaubt ist lediglich die Bildung eines
finanziellen Reservepolsters. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse
werden die Zuwendungen für den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen
verwendet, mit denen die Versorgungsverpflichtungen ausgelagert
und vollständig finanziert werden. |