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Die betriebliche Altersvorsorge durch die
Rückgedeckte Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die von einem oder mehreren Arbeitgebern getragen wird. Ihr Zweck ist es, Versorgungsleistungen an die Mitarbeiter eines oder mehrerer Arbeitgeber, der so genannten Trägerunternehmen, zu erbringen. Die Versorgungsleistungen werden aus Mitteln finanziert, die sie von den Unternehmen erhält. Nach der Anlageform unterscheidet man die pauschaldotierte und die rückgedeckte Unterstützungskasse. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse kann die Beträge beliebig anlegen. Allerdings sind die Höhe der Zuwendungen stark beschränkt. Erlaubt ist lediglich die Bildung eines finanziellen Reservepolsters. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse werden die Zuwendungen für den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen verwendet, mit denen die Versorgungsverpflichtungen ausgelagert und vollständig finanziert werden.