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Allgemeine Informationen zur Betrieblichen
Altersvorsorge
Die Betriebliche Altersversorgung (BAV) bildet
neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten
Vorsorge eine der drei Säulen,
auf denen eine gesunde Alterssicherung aufgebaut sein sollte.
Sie wird vom Staat und von guten Arbeitgebern gefördert,
ist unabhängig von der demographischen Struktur der Bevölkerung
und bietet dadurch deutliche Vorteile gegenüber den anderen
beiden Möglichkeiten.
Seit Jahresbeginn 2002 haben Arbeitnehmer das
Recht auf eine betriebliche Altersversorgung. Die Arbeitgeber
haben die Möglichkeit, sich für einen oder mehrere
Durchführungswege zu entscheiden und so den Verwaltungsaufwand
zu minimieren.
Es gibt folgende gesetzlich geregelte Durchführungswege der
Betrieblichen Altersvorsorge
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- Die Direktversicherung |
- Die Pensionszusage oder Versorgungszusage |
- Die Unterstützungskasse |
- Die Pensionskasse |
- Den Pensionsfonds |
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Besonderheiten
Neben dem Aufbau von Kapital können
über die Betriebliche Altersvorsorge auch Todesfall,
Berufsunfähigkeit und Unfallrisiko abgesichert werden.
Über Kollektivverträge sind hier Beitragsrabatte
möglich.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber
die Wahl, ob er eine Betriebliche Altersversorgung für
seine Mitarbeiter selbst finanziert oder ob Bestandteile
des Gehalts in eine Betriebliche Altersversorge umgewandelt
werden.
Welche Durchführungswege für
Ihre betriebliche Situation und Ihre Mitarbeiter am geeignetsten
sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu empfiehlt
sich in jedem Fall ein ausführliches Gespräch,
für das sie bitte folgendes Formular ausfüllen.
Altersvorsorge
Altersvorsorge ist nichts anderes als beim Zeitpunkt X
(Ihr Rentenbeginn)
genügend Geld zu haben,
um den „Lebensabend“ so verbringen zu können,
wie man es sich vorstellt.
Mit der Wahl der Form bestimmt man seine Möglichkeiten
im Alter.
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