Allgemeine Informationen zur Betrieblichen
altersvorsorge
Die Betriebliche Altersversorgung (BAV) bildet
neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten
Vorsorge eine der drei Säulen,
auf denen eine gesunde Alterssicherung aufgebaut sein sollte.
Sie wird vom Staat und von guten Arbeitgebern gefördert,
ist unabhängig von der demographischen Struktur der Bevölkerung
und bietet dadurch deutliche Vorteile gegenüber den anderen
beiden Möglichkeiten.
Seit Jahresbeginn 2002 haben Arbeitnehmer das
Recht auf eine betriebliche Altersversorgung. Die Arbeitgeber
haben die Möglichkeit, sich für einen oder mehrere
Durchführungswege zu entscheiden und so den Verwaltungsaufwand
zu minimieren.
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