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ARBEITSZEITKONTEN
Der Arbeitnehmer spart darauf Wertguthaben auf seinem Arbeitszeitkonto an.
Arbeitszeitkonten enthalten Arbeitsstunden die noch nicht vergütet wurden. Diese können dann, je nach Bedarf oder Arbeitsauslastung, in Anspruch genommen bzw. "abgefeiert" werden.
Bei Kurzzeitkonten gelten in der Regel Obergrenzen für so genannte Plusstunden (Überstunden).
Der
Arbeitnehmer kann, durch sog. Minusstunden (ebenfalls festgelegten Obergrenze) aufbauen.
Zu beachten: In der Regel muss das Arbeitszeitkonto am Jahresende ausgeglichen sein.
Zum Unterschied die Langzeitkonten: Der Arbeitnehmer kann über mehrere Jahre hinweg Plusstunden sammeln. (Meist auch für nicht in Anspruch genommenen Urlaub oder Lohnanteile.)
Die Konten können in Geldwert oder in Zeitwert geführt werden.
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